Seniorenrecht Jürgen F. Berners - Rechtsanwalt

Die Lebenssituation der „Generation 50 plus“, unterscheidet sich oftmals erheblich von anderen Altersgruppen und damit auch von deren Problemen.

Die geburtenstarken Jahrgänge gehen in die Rente und genießen ihren Ruhestand.

Viele Menschen nehmen sich nun die Zeit, über ihre Bedürfnisse nachzudenken oder müssen sich diese Zeit aufgrund von Zwängen nehmen.

In der anwaltlichen Beratungstätigkeit macht sich dies vor Allem bemerkbar durch eine Zunahme der Anfragen bezüglich

  • Vermögensübertragung, vorweggenommene Erbfolge
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Betreuung
  • Vormundschaft, Pflegschaft, Heimunterbringung
  • Umfang der Krankenversicherungsleistungen
  • Unterhalt für die Eltern
  • Unterhalt von den Kindern
  • Unterhaltsregress
  • Teilzeitarbeit
  • anwaltliche Begleitung im Alter, wenn keine Kinder da sind

Was ein Leben lang geschaffen wurde, sollte auch bestmöglichst bewahrt bleiben. Hierzu ist ein breit gefächertes Wissen für die Beratung erforderlich. Schildern Sie in Ruhe, „wo der Schuh drückt“. Meine Kanzlei hilft Ihnen gerne weiter.

                        die altstadt Kanzlei

 

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