Versicherungsrecht Jürgen F. Berners – Rechtsanwalt

Das Versicherungsrecht begegnet uns häufig. Zum einen ist regelmäßig die Versicherungsprämie zu zahlen, zum anderen kommt der Versicherungsfall. Erst dann zeigt sich, wie zuverlässig ihre Versicherung ist.

Häufig meinen Sie, bestimmte Bereiche sind versichert, die Versicherung leben aber eine Zahlung ab.

Hier hilft nur der rechtzeitige Weg zum Rechtsanwalt.

Inzwischen gibt es einen wahren Dschungel von verschiedenen Versicherungszweigen. Dazu zählen u.a.:

  • Gebäudeversicherung

  • Hausratversicherung

  • Sach– und Betriebsunterbrechungsversicherung

  • D & O Versicherung

  • Lebensversicherung

Die Bedeutung des Versicherungsrechts beruht also in erster Linie auf einer Vielzahl existierender Versicherungsverhältnisse.

Ist es von Anfang an von Bedeutung, die richtigen Weichen zu stellen.

Wenn Sie einen Versicherungsfall haben, gehört es zu ihren Obliegenheiten diesen Versicherungsfall ihrer entsprechenden Versicherung anzuzeigen. Bevor sie aber mehr als die Versicherungsanzeige machen, sollten Sie einen Rechtsanwalt konsultieren, damit das Weitere in die richtige Richtung geht.

So stellt sich z.B. beim „Rohrbruch“ bereits die Frage, ist der Schaden an sich versichert – und wenn ja welcher – und welche Folgeschäden sind versichert?

Ist ihre Golfausrüstung in der Aufbewahrungsbox des Golfclubs samt der Caddybox verbrannt, so stellt sich die Frage, ob sich Ihre Golfausrüstung noch in Ihrem „Haus“ befindet, und damit hausratversichert ist bzw. ab welchem Zeitpunkt dies nicht mehr der Fall ist. Solche Fragen sind zuvor zu klären.

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